In folgenden Sparten verfügen wir über spezielle Beratungskompetenz:

Hotellerie und Beherbergung

  • Hotels
  • Pensionen
  • Apartementanlagen

Restaurants und Cafes

  • Restaurant
  • Gasthof
  • Cafe
  • Bar
  • Imbiss
Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich bei uns über die besondere Problematik der Tourismusbetriebe unter Berücksichtigung der einzelnen Sparten!
Bei den Tourismusbetrieben gibt es einige Besonderheiten, da auf die Aufzeichnungen hier besonderer Wert gelegt wird. Daher ist es wichtig eine Beratungsperson zu haben, die sich in diesem Bereich sehr gut auskennt.

Unser besonderes Augenmerk legen wir vor allem auf die folgenden Problemkreise:
  • Aufzeichnungsvorschriften:

Im Bereich der Tourismusbetriebe sind die Aufzeichnungsvorschriften auf Grund der vielen Barbewegungen sehr genau einzuhalten. Man sollte sich auch genau darüber informieren, welche Registrierkasse die richtige ist.

  • Umsatzsteuer:

Bei der Umsatzsteuer ist es wichtig zu wissen, welche Umsätze welchen Steuersatz haben.

  • Geringe Eigenkapitaldeckung im Tourismusbereich:

Viele Tourismusbetriebe haben auf Grund der hohen Ausgaben im Material- und Personalbereich einen geringeren Gewinn und dadurch eine geringe Eigenkapitaldeckung. Dem sollte man unbedingt entgegensteuern. Wir beraten Sie gerne!

  • Pauschalierung:

Für bestimmte Tourismusbetriebe gibt es eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, nämlich die Pauschalierung. Diese kann jedoch nicht bei allen Tourismusbetrieben angewendet werden. Es sollten Vergleichsrechnungen angestellt werden.

  • Lohnverrechnung:

Bei der Lohnverrechnung gibt es beim Trinkgeld sowie den Sonderzahlungen einige Besonderheiten, auf die besonders zu achten ist. Weiters auch auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und des Kollektivvertrages.