Hotellerie und Beherbergung
- Hotels
- Pensionen
- Apartementanlagen
Restaurants und Cafes
- Restaurant
- Gasthof
- Cafe
- Bar
- Imbiss
Unser besonderes Augenmerk legen wir vor allem auf die folgenden Problemkreise:
- Aufzeichnungsvorschriften:
Im Bereich der Tourismusbetriebe sind die Aufzeichnungsvorschriften auf Grund der vielen Barbewegungen sehr genau einzuhalten. Man sollte sich auch genau darüber informieren, welche Registrierkasse die richtige ist.
- Umsatzsteuer:
Bei der Umsatzsteuer ist es wichtig zu wissen, welche Umsätze welchen Steuersatz haben.
- Geringe Eigenkapitaldeckung im Tourismusbereich:
Viele Tourismusbetriebe haben auf Grund der hohen Ausgaben im Material- und Personalbereich einen geringeren Gewinn und dadurch eine geringe Eigenkapitaldeckung. Dem sollte man unbedingt entgegensteuern. Wir beraten Sie gerne!
- Pauschalierung:
Für bestimmte Tourismusbetriebe gibt es eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, nämlich die Pauschalierung. Diese kann jedoch nicht bei allen Tourismusbetrieben angewendet werden. Es sollten Vergleichsrechnungen angestellt werden.
- Lohnverrechnung:
Bei der Lohnverrechnung gibt es beim Trinkgeld sowie den Sonderzahlungen einige Besonderheiten, auf die besonders zu achten ist. Weiters auch auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und des Kollektivvertrages.