Ist das die endgültige Steuerreform?

Die Regierung hat sich auf eine Steuerreform geeinigt, die voraussichtlich mit 1.1.2016 in Kraft treten wird. Jedoch ist die tatsächliche Beschlussfassung abzuwarten.

Entlastung beim Lohnsteuertarif

Derzeit steht eine Senkung des Lohnsteuertarifs bzw. die Einführung mehrerer Tarifstufen im Raum. Dadurch sollen bei Einkommen ein paar Hundert Euro mehr bleiben. Statt bisher 4 Tarifstufen soll es nun neu 7 Tarifstufen geben, welche wie folgt aussehen könnten.
Tarifstufen Steuersatz
bis € 11.000,00 0 %
€ 11.001,00 bis € 18.000,00 25 %
€ 18.001,00 bis € 31.000,00 35 %
€ 31.001,00 bis € 60.000,00 42 %
€ 60.001,00 bis € 90.000,00 48 %
€ 90.001,00 bis € 1 Mio. 50 %
über € 1 Mio. 55 %
Die sogenannte Negativsteuer für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, soll von bisher € 110,00 auf € 400,00 erhöht werden.

Wirtschaftspaket für Unternehmen

Geplant ist hier zum Beispiel eine Erhöhung der Forschungsprämie von derzeit 10 % auf 12 % sowie eine Erhöhung der steuerlichen Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungen von bisher € 1.460,00 auf € 3.000,00.

Grunderwerbsteuer und Immobilienertragssteuer

Da die Steuerreform auch finanziert werden muss, sind einige Änderungen bei der Grunderwerbsteuer und Immobilienertragssteuer geplant.

Grunderwerbsteuer:
Bei Übertragungen innerhalb der Familie soll die Steuer künftig vom Verkehrswert der Immobilie und nicht mehr vom dreifachen Einheitswert berechnet werden. Neben dieser Änderung soll sich auch der Steuersatz wie folgt ändern.
Bei einem Wert der Immobilie über € 400.000,00 soll der Steuersatz von 2 % auf 3,5 % steigen. Bei einem Wert der Immobilie von unter € 250.000,00 soll der Steuersatz auf 0,5 % von 2 % sinken.

Immobilienertragssteuer:
Die Immobilienertragssteuer soll statt bisher 25 % 30 % betragen.

Kapitalertragssteuer

Die KESt auf Dividenden soll von bisher 25 % auf 27,5 % steigen. Davon ausgenommen ist jedoch die KESt auf Sparbücher und Girokonten.

Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer soll eine Erhöhung von bestimmten ermäßigten Steuersätzen von bisher 10 % auf 13 % kommen. Davon betroffen sollen Hotelübernachtungen, Kino- und Theaterkarten, sowie auch für lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen oder Tiernahrung. Auch für den Ab-Hof-Verkauf von Wein soll künftig der Steuersatz von 13 % gelten.

Betrugsbekämpfung

Einen Teil der Gegenfinanzierung will die Regierung über Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zurückbekommen. Einige der geplanten Maßnahmen dazu sind:
Allgemeine Registrierkassenpflicht ab einem Nettoumsatz von € 15.000,00, Verbot der Barzahlung im Baubereich bei B2B- Geschäften, Einsicht in die Bankkonten bei Betriebsprüfungen.

Weitere Informationen

Derzeit gibt es noch nicht zu allen Themen der Steuerreform und Gegenfinanzierung genauere Informationen. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie natürlich informieren.
Barbara Krätschmer-Zußner
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